Bürgermeisterin
Frau Susanne Stupp
Rathaus
50226 Frechen
Frechen, 03.06.2019/44
Bekämpfung von Ratten im Stadtgebiet
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Anwohner im Bereich Bartmannstraße und Hasenweide haben unser Fraktionsmitglied Carsten Peters angesprochen, da auf dem Grundstück Hasenweide 53 Ratten beobachtet wurden.
Wir bitten, diesbezüglich Kontakt mit dem Grundstückseigentümer aufzunehmen und ihn aufzufordern, diesen Missstand abzustellen.
Weiterhin wurde berichtet, dass zwischen dem Parkhaus an der Josefstraße und dem Stadtsaal ebenfalls Ratten gesichtet wurden. Hier bitten wir, die Grünstreifen um das Parkhaus zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten.
Begründung:
Aufgrund des § 27 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV.NRW.S 529), und des § 17 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetzt – IfSG) vom 09.06.2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.07.2000 (BGBl.IS. 1045), in ihren z.Z. geltenden Fassungen kann die Stadt Frechen eine Ordnungsbehördliche Verordnung zur Bekämpfung von Ratten erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender
Kopie:
CDU-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzenden Palussek
FDP-Fraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden von Rothkirch
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher
Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht
Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander