Aktuelles

Ausweisung von Präsenzzeiten für den Techn. Betriebsleiter im WJ 2020

An den

Vorsitzenden des

Betriebsausschuss Freizeit- und Bäderbetrieb

(BAFuB)

Herrn Kitzel

Rathaus

 

50226 Frechen

Frechen, 02.07.2019/59

Sitzung des BAFuB am 26. September 2019
hier: Antrag zur Ausweisung von Präsenzzeiten für den Technischen Betriebsleiter im Wirtschaftsplan 2020

Bezug: Erörterungen im Rahmen der Sitzung des BAFuB am 27. Juni 2019 (i.Z.m. TOP A4 „Risikobericht des Freizeit- und Bäderbetriebes 2018-2019“ und TOP A6 „Sanierung Terrassenfreibad, aktueller Sachstand“)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Die SPD-Fraktion beantragt wie folgt zu beschließen:

„Der BAFuB beauftragt die Betriebsleitung dafür Sorge zu tragen, dass sowohl im Stellenplan des Wirtschaftsplans 2020 ff., als auch im Arbeitsvertrag für den Technischen Betriebsleiter verpflichtende Präsenz- bzw. Arbeitszeiten im bzw. für den Freizeit- und Bäderbetrieb vorzusehen sind.“

Begründung:

Ausweislich des im Bezug aufgeführten Risikoberichts, unterhält und betreibt der Bäderbetrieb zwei Schwimmbäder mit diversen Nebenbetrieben.  Dort heißt es u.a.: „Der FuB hat – im Gegensatz zu vielen Bäderbetrieben gleicher Größenordnung – kein technisches Personal mit Ausbildung zum Ingenieur. Daher wurde schon 2002 (mit Vorgängerversion von 1987) durch eine „Besondere Dienstanweisung“ des Bürgermeisters die enge Zusammenarbeit des FuB mit der Gebäudewirtschaft (damals Abt. 65/Hochbau/Technik) geregelt. Infolge anderer dringender Projekte bei 65/68 ist die Aufgabenerfüllung nicht mehr im erforderlichen Maße gewährleistet.“
Dies korrespondiert im Übrigen sowohl mit den Einlassungen des Technischen Betriebsleiters in der Sitzung des BAFuB am 27. Juni 2019, als auch in der Stellenübersicht des Wirtschaftsplans 2019 des FuB  (vgl. Anlage, dort Seite 11). Für einen am öffentlichen Dienst orientierten Eigenbetrieb der Stadt Frechen, ist es aus den Gründen der haushälterischen Aktenwahrheit und -klarheit hiesigen Erachtens frappierend, dass nur die Stelle des technischen Betriebsleiters nicht mit konkreten Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit unterlegt ist, obwohl hierfür ein Stellenanteil in Höhe von 0,1 ausgewiesen ist. Mit Blick auf die anstehende Sanierung des Terrassenfreibades, aber auch auf zukünftige technische Projekte, erachten wir es sowohl zur Reduzierung der Risiko(-identifikation) „Abhängig von der Gebäudewirtschaft“ gem. Verwaltungsvorlage 314/16/2019, als auch als einen am öffentlichen Dienst orientierten Arbeitgeber zwingend geboten hier Abhilfe zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Günter Eilenberger

Fraktionsvorsitzender

 

Kopie:

Bürgermeisterin, Frau Susanne Stupp

CDU-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzende Palussek

FDP-Fraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden von Rothkirch

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher

Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht

Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander

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