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Eilenberger: Der EBS ist besser als seine Kritiker es erwartet haben

Stellvertretender Bürgermeister
Hans Günter Eilenberger (stellvertr. Bürgermeister)

Der städtische Eigenbetrieb für Service und Entsorgung, kurz EBS, ist besser als sein Ruf. Und zwar erheblich besser, wie ein aktueller Vergleich mit zwei weiteren Kommunen des Erftkreises jetzt deutlich zeigt. In den vergangenen zwei Jahren war der EBS durch übereilte öffentliche Kritik vor allen Dingen aus Reihen der CDU in ein schlechtes Licht gerückt worden. Die völlig unnötige Folge: Große Sorge bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EBS um ihre Arbeitsplätze.
Das vorliegende Ergebnis des Strukturvergleiches mache deutlich, dass die von den Sozialdemokraten vor vielen Jahren betriebene Gründung des EBS ein Schritt in die richtige Richtung gewesen sei, meint Vizebürgermeister Hans Günter Eilenberger. Und, die eingeleiteten Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Struktur und Leistungsfähigkeit zeigten deutliche Wirkung. „Der EBS muss dank der Leistung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Vergleiche scheuen;“ stellt sich Eilenberger eindeutig hinter die Arbeit des städtischen Eigenbetriebes.
Natürlich zeige die Analyse auch Schwächen auf, räumt der SPD-Politiker ein. Zum Beispiel im Bereich der Spielplatz-Pflege. Diese Schwächen müssten nun kontinuierlich ausgeräumt werden. Zum Beispiel durch eine engere Zusammenarbeit mit anderen Kommunen. Vorstellen kann Eilenberger sich aber auch Kooperationen mit privaten Unternehmen.
Wichtig aus Sicht der Sozialdemokraten: Der EBS hat den Bürgerinnen und Bürgern über Jahre hinweg die mit Abstand niedrigsten Gebühren, zum Beispiel für die Müllentsorgung, beschert. Und das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb kommt für Hans Günter Eilenberger und die Frechener SPD eines auf gar keinen Fall in Frage: „Ein Verkauf lukrativer EBS-Teile an ein privates Unternehmen, nur um mit dem Geld die leeren Kassen der Stadt zu füllen, wird es mit uns nicht geben. Als verantwortliche Politiker sind wir sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EBS verpflichtet, wie auch den Bürgerinnen und Bürgern, die ein Anrecht auf möglichst geringe Gebühren haben“.

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