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Schliessung des Jugendzentrums JUKA ist soziale Kälte

Anstatt den Beschluss des Rats vom 09.07.2002 umzusetzen, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, die Verträge mit dem Verein Jugendheim Habbelrath e.V. abzuschließen, schlägt die Verwaltung dem Jugendhilfe-Ausschuss jetzt völlig überraschend vor, dem Verein die Trägerschaft zu entziehen. Die Trägerschaft über die Jugendeinrichtung Habbelrath soll unter anderen freien Trägern ausgeschrieben und die Einrichtung Kapfenberger Straße (JUKA) mit dem Deluxe im Hause Kuckental zusammengefasst werden. Dadurch können 100.000 Euro gespart werden.

„Die Zusammenlegung des JUKA mit dem Deluxe verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip“, so Lux. „Außerdem kann nicht hingenommen werden, dass hier auf Kosten von Jugendlichen der Versuch unternommen wird, einem aus der Gewerkschaftsjugend und den Falken hervorgegangenen Verein die Trägerschaft für Jugendhilfe zu entziehen.“ Dass deren vor wenigen Monaten erfolgte Satzungsänderung für den Entzug der Trägerschaft ausschlaggebend sein soll, ist fadenscheinig. Das Amtsgericht jedenfalls hatte mit der Satzungsänderung keine Probleme.

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