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58er-Regelung bis Ende 2007 verlängert

Bis 2001 mussten ältere Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente standen, noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und konnten von der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise noch zu Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet werden, die oftmals leider vergeblich waren. Seit 2001 wurden über 58jährige Arbeitslose von dieser Verpflichtung ausgenommen und konnten bis zu ihrer Rente Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen. Diese Regelung war aber nur bis Ende 2005 befristet. Um den aktuellen geringen Beschäftigungschancen älterer Arbeitsloser Rechnung zu tragen, wird die so genannte 58er-Regelung, die es älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlaubt, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II unter erleichterten Voraussetzungen zu beziehen, um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängert.
„Die Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen, bleibt aber das Ziel der Großen Koalition. Wir wollen die Beschäftigung und selbständige Erwerbstätigkeit insbesondere von älteren Arbeitnehmern fördern“, erläutert die Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen. Deshalb werden unter anderem die bis zum 31.12.2005 befristete Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer und die Regelung zur Tragung der Beiträge zur Arbeitsförderung bis Ende 2007 verlängert. Die Möglichkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung älterer und von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmer wird ebenfalls um ein Jahr bis Ende 2006 verlängert.

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