
Der 27. Januar soll dem Gedenken an die Opfer der Ideologie vom ,nordischen Herrenmenschen‘ und von den ,Untermenschen‘ und ihrem fehlenden Existenzrecht dienen.“
So hat Bundespräsident Roman Herzog die Intention jenes Gedenktages gekennzeichnet, den er am 3. Januar 1996 begründet hat, den Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus (Bundesgesetzblatt 1996, Teil I, S. 17).
Als Datum für diesen Gedenktag wurde der 27. Januar gewählt, der Tag der Befreiung des Vernichtungs- und Konzentrationslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen im Jahre 1945.
Bundespräsident Herzog bezog das Gedenken auf all jene Menschen, die „einer willkürlich definierten Rasse angehörten oder sonst wie vom willkürlich festgelegten Menschenbild abwichen“.
Diese Menschen, jeden Alters, seien den rassistischen Kategorien unentrinnbar ausgeliefert gewesen, und zwar unabhängig von irgendwelchen Verhaltensweisen.
Als Beispiele nannte der Bundespräsident, die Unvollständigkeit ausdrücklich betonend: Juden, Sinti und Roma, Schwerstbehinderte, Homosexuelle.
Seither wird am 27. Januar an vielen Orten und Stätten – vor allem bei der zentrale Gedenkfeier im Bundestag – in Deutschland ihrer gedacht und an sie erinnert.
Um auch in Frechen ein dem Anlass entsprechendes Erinnern und Gedenken zu begehen, lädt der Vorsitzende der Frechener SPD, Ulrich Lussem, alle Frechener Bürger zu der Gedenkfeier ein.
Am Dienstag, 27. Januar 2015 um 18 Uhr am Ehrenmal des Alten Rathauses in Frechen am Johann-Schmitz-Platz neben dem Haupteingang des Rathauses.