Frau
Bürgermeisterin
Susanne Stupp
Rathaus
Frechen, den 20. Oktober 2016/40
Geschwindigkeitsbegrenzung L 277 zwischen Kerpen- Horrem und Frechen-Habbelrath
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, vom Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Stellungnahme bzw. Klärung zu folgender Verkehrssituation einzuholen:
An der L 277 (Kerpen-Horrem→Frechen-Habbelrath) befindet sich auf Höhe des Habbelrather Weges ein Verkehrsschild (Zeichen 278), welches die Aufhebung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h signalisiert. Der motorisierte Verkehrsteilnehmer kann also die L 277 mit beliebiger Geschwindigkeit bis kurz vor den Ortseingang Frechen-Habbelrath befahren.
Diese Regelung steht nach unserer Meinung im Widerspruch zu der bestehenden Geschwindigkeitsregelung in entgegengesetzter Fahrtrichtung (Frechen→Kerpen)! Hier gilt die Höchstgeschwindigkeit 70 km/h (Zeichen 274). Wir bitten darum, die Möglichkeit einer Anpassung (alle Fahrtrichtungen max. 70 km/h) zu prüfen und umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender
Anlage:
2 Fotos
Kopien:
CDU-Fraktion, Herrn Lindemann-Berk
FDP-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzender Kayser-Dobiey
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher
Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht
Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander