Bürgermeisterin
Frau Susanne Stupp
Rathaus
50226 Frechen
Frechen, 09.03.2017/7
Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Reintegration von städtischen Sondervermögen in die Strukturen der Stadtverwaltung Frechen – Freizeit- und Bäderbetrieb (FuB)
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Bezug nehmend auf Ihren Hinweis in der letzten Ratssitzung am 21. Februar 2017 etwaige klärungsbedürftige Fragen im Zusammenhang mit der o.a. Beratungsunterlage nachzureichen, kommen wir mit folgendem Fragenkatalog hiermit nach:
zum Pkt. „Wirtschaftliche Betriebsführung“
Welche konkreten betriebswirtschaftlichen Aspekte aus dem Gutachten der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH (BPG ) sind in die Bewertung eingeflossen?
Würde die zukünftige Auswertungsmöglichkeit neben Erlösen und Aufwendungen auch weitere Kennzahlen (z.B. Besucherzahlen usw.) darstellen können?
zum Pkt. „Steuerliche Aspekte“
Haben die noch etwaig laufenden Abschreibungen des FuB ggf. Auswirkungen auf die Auflösung des FuB und damit auf die Stadt?
zum Pkt. „Organisatorische Selbständigkeit“
Die angeführten Beispiele der festgestellten nicht vorhandenen Selbständigkeit beziehen sich vorrangig auf personelle Dinge. In Anbetracht der Größe des FuB wäre eine eigene Personalverwaltung übertriebener Aufwand; es spricht hiesigen Erachtens nicht gegen die Selbständigkeit, wenn die Personalverwaltung im Auftrag des Bäderbetriebes von der Personalabteilung gegen Kostenerstattung übernommen wird.
Dass dabei die Bürgermeisterin Dienstvorgesetzte der Bediensteten ist, spricht nicht
dagegen. Im Gegenteil: die EigVO sieht ausdrücklich eine Mitwirkung der Betriebsleitung bei den wichtigen Personalentscheidungen vor.
Das Weisungsrecht der Bürgermeisterin gegenüber der Betriebsleitung bei (allgemeinen Themen) besteht unzweifelhaft, gilt aber eben nur für Weisungen im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung, nicht aber die laufende Betriebsführung betreffend.
Der Betriebsleiter hat eine Sonderstellung im Betriebsausschuss, die derjenigen des
Bürgermeisters oder Beigeordneten im Rat oder Kommunalausschuss entspricht.
Der Personalrat ist Vertretung aller Beschäftigten, nicht nur einer Kernverwaltung. Dem Betriebsleiter oder einem Vertreter ist h.E. die Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates ausdrücklich bei Erfordernis gestattet.
Welche dienstrechtlichen Regelungen der Kernverwaltung gelten denn auch für den Bäderbetrieb ?
Ergänzende Frage:
Wie viele
Beamtenstellen gibt es im FuB? Nach dem Wirtschaftsplan 2016 oder 2017 drei Stellen, in der o.a. Vorlage nur zwei?
zum Pkt. „Vergaberecht“
Ohne Zweifel ist der FuB öffentlicher Auftraggeber und unterliegt damit dem allgemeinen Vergaberecht von VOB, VOl und VOF. Die Regeln der Stadt Frechen galten aber nicht, da es eigene Vergaberichtlinien gibt mit anderen Höchst- und Schwellenwerten.
Wie kann im Falle einer Reintegration sichergestellt werden, dass die Bäder auch weiterhin – nicht nur bei Gefahr im Verzug – schnellstmöglich zur Aufrechterhaltung des Betriebes Aufträge erteilen können?
zum Pkt. „Synergiepotenziale“
Nach dem Gutachten der BPG ist für den BgA Bäder in jedem Fall ein Jahresabschluss inkl. Bilanz aufzustellen nebst einer abgrenzbaren Funktion des FuB auch im Rechnungswesen. Im Gegensatz dazu geht die Beratungsvorlage davon aus, dass eine eigene Betriebsbuchhaltung entfallen kann. Diese Aussagen stehen im Gegensatz zu einander.
Separat organisierte Leistungen werden h.E. nicht besser erledigt, wenn sie von der „Kernverwaltung“ übernommen werden. Kurze Wege sind meist bessere und oft erheblich preiswertere Wege. Fragen in diesem Zusammenhang:
Für welche Teile der Gebäude wurde denn die Gebäudeunterhaltung und Gebäudeinstandsetzung der Gebäudewirtschaft bereits übertragen?
Welche Kassenkredite wurden in den letzten beiden Jahren gewährt?
Welche Abstimmungen waren zusätzlich beim Jahresabschluss erforderlich?
Sonstige Fragen
Welche Alternativen wurden an Stelle der Reintegration geprüft? Bsp. ein interkommunaler Zusammenschluss ? Verschmelzung o.ä. mit dem Stadtbetrieb?
Wie positioniert sich die Belegschaft des FuB sowie der Personalrat zu einer möglichen Reintegration? Sofern noch nicht geschehen, bitten wir ein entsprechendes Meinungsbild einzuholen!
Wie hoch waren die Kosten für die gutachterliche Stellungnahme „Rückführung des FuB der Stadt Frechen in den Kernhaushalt der Stadt Frechen“?
Welcher Stelle in der Kernverwaltung der Stadt Frechen soll im Falle der Reintegration der FuB als administrative Aufgabe übergeben werden? Gebäudewirtschaft, Grünflächenamt oder Sportamt?
Im Rahmen der Sitzung des BA FuB am 2. März 2017 wurde u.a. im TOP A5 „Sanierungs- und Reparaturbedarf Terrassenfreibad“ ein „erheblicher Mangel“ im Bereich des Technikgebäudes thematisiert, der aus Gründen des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit eigentlich behoben werden muss. Auf diesbezügliche Nachfrage teilte die Betriebsleitung mit, dass zur Umsetzung einer entsprechenden Baumaßnahme eine technische Planung notwendig ist, die durch den FuB nicht möglich ist. Die entsprechenden technischen Kenntnisse besitzt die Abteilung technische Gebäudewirtschaft. Dort ist aber aufgrund anderer Prioritäten an städtischen Gebäuden bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Planung nicht möglich gewesen.
Wie vereinbart sich diese Situationsbeschreibung für den Bereich Gebäudewirtschaft mit den in der Verwaltungsvorlage beworbenen Synergiepotenzialen und wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass der von Berufsgenossenschaft / Unfallkasse festgestellte Mangel – im Sinne der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Mitarbeiter – kurzfristig behoben wird?
Der aktuelle Betriebsleiter wird voraussichtlich im September 2017 in den Ruhestand eintreten. Wer übernimmt dann die Leitung des FuB?
Welche Vorteile hätte der Badegast von einer Reintegration?
Aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit bitten wir zu sämtlichen Fragen bereits im Rahmen der zu erstellenden Verwaltungsvorlage für die kommende Ratssitzung schriftlich Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender
Kopie:
CDU-Fraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Boomkamp
FDP-Fraktion, Frau Fraktionsvorsitzende Kayser-Dobiey
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Fraktionsvorsitzende Erbacher
Linksfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulbricht
Fraktion Perspektive, Herrn Fraktionsvorsitzenden Zander