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Mauritiusstraße in Bachem

SPD fordert Bürgerversammlung und legt Fragenkatalog vor
Nachdem das Thema „Beitragsabrechnung Mauritiusstraße“ von der Tagesordnung der letzten Ratssitzung abgesetzt wurde, haben die beiden SPD-Ratsmitglieder Stefanie Tiefenbach und Doris Steinmetzer jetzt die Initiative ergriffen und bitten die Bürgermeisterin in einem Schreiben, sie möge „die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung

„Die bisherige Transparenz gegenüber den Anwohnern halten wir nicht für ausreichend“, schreiben Tiefenbach und Steinmetzer und stellen dabei grundsätzlich fest: „dass Bürgerversammlungen dazu dienen, den Betroffenen geplante Baumaßnahmen zu erläutern und die notwendige Akzeptanz hierfür zu schaffen.“

Umfangreichen Fragebogen vorgelegt

Dies bedingt aber nach Ansicht der SPD-Fraktion auch, dass die Bürgerinnen und Bürger sich bei der vorgestellten Maßnahme, sowohl was den Ausbau als auch die später anfallenden Anliegerbeiträge betrifft, auf die Aussagen der Verwaltung verlassen können. Die Ausführungen der Verwaltung in der Ratsvorlage, das „kommunizierte Anliegeranteile keine Zusicherung“ für die spätere Beitragsberechnungen darstellen, mag auf den ersten Blick richtig erscheinen. Für die Betroffenen stellt das jedoch eine nachträgliche, zu ihren Lasten veränderte Beitragsbemessungsgrundlage dar, und führt zu einem erheblichen Verlust an Vertrauen in das Handeln der kommunalen Verwaltung.
In der Ratssitzung am 09.Mai 2017 hat die SPD-Fraktion einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt, und bittet die Verwaltung im Zusammenhang mit der Beitragsrechnung nach Ausbau der Mauritiusstraße noch folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist die in Bürgerversammlungen vorgestellte Ausbauplanung Mauritiusstraße nachträglich geändert worden und wenn ja, wie?

2. Wenn ja, warum ist diese Änderungen bezüglich der Bemessungsgrundlage nicht früher
kommuniziert worden?

3. Haben sich unter der Voraussetzung, dass die Ausbauplanung geändert wurde, Kostenerhöhungen ergeben? Welche Mehrkosten wurden hierdurch ausgelöst und wie stellt sich eine evtl. Kostenerhöhung für ein durchschnittliches Anliegergrundstück dar.

4. Warum sind die nicht unerheblichen Veränderungen der Bemessungsgrundlagen nicht viel früher kommuniziert worden?

5. Ist es zutreffend, dass ein Anlieger bei der Beitragsberechnung nicht zu Anliegerbeiträgen
herangezogen worden ist?

6. Sind Kosten für Straßenbauarbeiten im Bereich der Alten Bachstraße in die Abrechnung Mauritiusstraße eingeflossen?

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