„Ist hier noch Tempo 30 oder darf hier schon auf Tempo 50 beschleunigt werden?“, fragen sich derzeit viele Anwohner der Kapellenstraße angesichts der widersprüchlichen Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kapellenstraße.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt hat im Dezember 2017 beschlossen, die geltende Geschwindigkeit in der Kapellenstraße auf 30km/h herabzusetzen; diese Maßnahme wurde im Frühjahr 2018 durch das Aufstellen entsprechender Kennzeichen auch umgesetzt.
Die besagte Geschwindigkeitsbegrenzung reicht – von der Innenstadt aus kommend – etwa ab Höhe Einfahrt Immergrünweg bis Ende Kapellenstraße (Höhe Krankenhaus) und von der Gegenrichtung aus kommend – von Anfang Kapellenstraße bis Höhe Einfahrt Rotdornweg.
Dazu sagt der SPD-Stadtverordnete Uwe Tietz: „Bei genauerer Betrachtung stellt man fest, dass in Fahrtrichtung Innenstadt – etwa auf Höhe der Bushaltestelle Rotdornweg – eine Bodenmarkierung mit der Geschwindigkeitsangabe „50“ (vgl. beigefügte Fotos) aufgebracht ist, obwohl das vermutlich dazu korrespondierende Verkehrsschild VZ 274-55 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) erst unmittelbar nach den Einfahrt zum Rotdornweg aufgestellt ist.“
Vor dem Hintergrund, dass sowohl dieser Straßenabschnitt insbesondere morgens und mittags von Schüler/-innen genutzt bzw. gequert wird als auch dass dort in unregelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen stattfinden, bittet die SPD-Fraktion in einem Schreiben an die Bürgermeisterin um Mitteilung, ob dieses Piktogramm regelkonform im Sinne der StVO aufgebracht ist.
Sofern ja, bittet die Fraktion um Prüfung, ob bzw. inwieweit eine Synchronisierung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h – analog zur Gegenrichtung – hergestellt werden kann.