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Anwohner befürchten hohe Kosten durch Kanal- und Straßenbaumaßnahmen

Am Herbertskaul:

Mit großer Sorge beobachten die Anwohner der Straße Am Herbertskaul die Entwicklung des dortigen Neubaugebietes. Sie befürchten, dass nach Abschluss der Baumaßnahme erhebliche Kosten für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen auf sie zukommen können.

Am Herbertskaul entstehen derzeit drei Doppelhäuser. Der Grundwasserstand in dieser Gegend ist sehr hoch, so dass schon die derzeitigen Hausbesitzer ihre Keller und die Fundamente durch ständiges Pumpen trocken halten müssen. Durch die Bautätigkeit wird noch mehr Grundwasser nach oben gedrückt. Das Erdreich der Baugruben ist nass und droht ständig wegzurutschen, darum wurden die Seiten der Baugruben sehr schräg ausgeführt.

Die Kanäle der drei neuen Doppelhäuser werden zum Kanal am Wendehammer der Straße Am Herbertskaul hingeführt. „Diese Mehrbelastung des Kanalsystems zusammen mit dem zu erwartenden steigenden Grundwasser lässt die Anwohner befürchten, dass die Kanalisation die Abwässer nicht mehr aufnehmen kann und der Rohrquerschnitt vergrößert werden muss“, sagt SPD-Stadtverordneter Ulrich Lussem.

Dies würde erhebliche Straßenbaumahnahmen nach sich ziehen. Die Straße müsste aufgerissen, die neuen Rohre verlegt und dann die Straßendecke wieder hergestellt werden.
Lussem weiter: „Diese Maßnahmen werden mit erheblichen Kosten verbunden sein, die üblicherweise mit Straßenausbaubeiträgen seitens der Bewohner ausgeglichen werden. Auch die beteiligten Mitarbeiter der Stadtverwaltung konnten der Anwohnerschaft keine Gewähr dafür geben, dass ihre Befürchtungen grundlos sind“.

Die SPD-Fraktion hat deshalb auf Initiative des SPD-Ratsmitglied Ulrich Lussem in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Umwelt (BVU) in einem Antrag die Verwaltung um Stellungnahme gebeten, inwieweit unter Berücksichtigung des derzeit gültigen Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Frechen die Gefahr besteht, dass die Straße wie beschrieben erneuert werden muss oder nicht. Ebenso möchten wir wissen, wie weit das Verursacherprinzip durch den Bauherrn greifen kann, um die Anwohner aus der möglichen Kostenfalle zu befreien.

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