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Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen

Die Landesregierung NRW hat ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen aufgelegt, für das der Landtag am 5. November die Finanzmittel freigegeben hat. In einer Anfrage für den Schulausschuss möchte die SPD-Fraktion nun Auskunft darüber, ob und in welcher Form die Verwaltung beabsichtigt an diesem Programm zu partizipieren.

Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.

Nach Auskunft des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät gefördert. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Die Förderung soll gezielt Räumlichkeiten in den Fokus nehmen, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können.

Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll

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