An die
Vorsitzende des Schulausschusses
Frau Carla Palussek
Im Hause
Frechen, den 13.11.2020
Anfrage zur Sitzung des Schulausschusses am 24.11.2020
hier: Sonderprogramm der Landesregierung zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen
Sehr geehrte Frau Palussek,
Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen aufzulegen, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.
Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.
Nach Auskunft des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät gefördert. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Die Förderung soll gezielt Räumlichkeiten in den Fokus nehmen, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können.
Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll.
Die SPD-Fraktion fragt daher an, ob und in welcher Form die Verwaltung beabsichtigt an diesem Programm zu partizipieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender