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Mobile Luftreinigungsgeräte für die Edith-Stein-Schule als Dauerleihgabe

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wir nehmen Bezug auf die Berichterstattung verschiedener Medien zum Thema „Einsatz von mobilen Luftreinigern in Schulen, Stadt lehnt Dauerleihgabe an die Edith-Stein-Schule ab.“

Bereits im November vergangenen Jahres hatte die SPD-Fraktion eine ähnlich gelagerte Anfrage an die Verwaltung gestellt, die in der Sitzung des Schulausschusses am 24.11.2020 beantwortet wurde. Dabei ging es um ein Sonderprogramm der Landesregierung zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen. Wir wollten damals wissen, ob und in welcher Form die Verwaltung beabsichtige, an diesem Programm zu partizipieren.

Die Verwaltung antwortete darauf wie folgt: „Bezüglich möglicher Einsatzbereiche von mobilen Luftreinigungs- und Lüftungsgeräten hat das das Bundesumweltamt eine Einschätzung zum Nutzen solcher Geräte veröffentlicht. Diese Einschätzung unter dem Titel „Mobile Luftreiniger in Schulen: Nur im Ausnahmefall sinnvoll“ gibt eine Übersicht über derzeit am Markt verfügbare Geräte und deren Nutzen sowie sich aus dem Einsatz ergebenden möglichen Gefährdungen. Derzeit werden von den verschiedenen Filterverfahren nur Geräte mit Hochleistungsschwebstofffiltern (HEPA-Filterklassen H13 oder H14) als sinnig und sicher angesehen.

Grundsätzlich ist jedoch zu bedenken, dass auch diese Filtertechnik lediglich als zusätzliche Maßnahme ergänzend zu den empfohlenen Lüftungsregeln zu verstehen ist. Hier birgt sich die Gefahr der „falschen Sicherheit“ falls auf Grund der Geräte das Lüften in Räumen, insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen, zurückgefahren werden sollte.“ (vergl. Vorlage 133/17/2020)
In ähnlicher Weise äußerte sich die Verwaltung nun gegenüber den Elternvertretern der Edith-Stein-Grundschule. Allerdings ist die Einschätzung des Umwelt Bundesamtes, auf die sich die Verwaltung bezieht, offensichtlich nicht mehr auf dem neuesten Stand, da Versuchsreihen verschiedener Universitäten zu ganz anderen Ergebnissen kommen. So berichtete der WDR beispielsweise Anfang Februar 2021:

„Im Kampf gegen Corona-Viren sind professionelle Luftreiniger effektiver als das Lüften. Zu
diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Universität Münster.
Der klare Befund der Experten lautet: Luftreiniger senken das Ansteckungsrisiko durch virenbelastete Aerosole in geschlossenen Räumen deutlich. Nach Einschätzung des Virologen Stephan Ludwig von der Uni Münster sind sie in Kombination mit Lüften ein weiterer wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie.

Die Studienautoren empfehlen: Luftreiniger senken das Ansteckungsrisiko durch virenbelastete Aerosole in geschlossenen Räumen deutlich. Zusätzliches Lüften sorgt für die notwendige Sauerstoffzufuhr und ein besseres Raumklima.“ (https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/luftreiniger-studie-muenster-filter-corona-100.html)

Vor diesem Hintergrund halten wir einen Einsatz von mobilen Luftreinigern zur Verbesserung der Raumluft in Klassenräumen für sinnvoll und dringend geboten. Die Annahme der Dauerleihgabe für die Edith-Stein-Schule wird daher von der SPD-Fraktion ausdrücklich befürwortet. Außerdem sollten wir uns bei den Eltern und der Schulpflegschaft für das Engagement herzlich bedanken.
Unabhängig von der Diskussion über die Sinnhaftigkeit solcher mobiler Luftfilteranlagen stellt sich für uns auch die Frage, ob die Annahme oder Ablehnung einer solchen Leihgabe an die Schule als laufendes Geschäft der Verwaltung gehandhabt werden kann. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass ein Vorgang von einer solchen Tragweite ausschließlich vom Stadtrat entschieden werden kann.

Nun ist die Stadtverwaltung leider durch ihre vorschnelle Handlungsweise wieder mal negativ in die Schlagzeilen geraten, was hätte vermieden werden können, wenn die politischen Gremien rechtzeitig einbezogen worden wären. In diesem Zusammenhang bedauern wir es auch, dass das Sofortprogramm der Landesregierung zur Anschaffung solcher Geräte nicht genutzt wurde.
Um einen weiteren Imageschaden von der Stadt abzuwenden, schlagen wir folgende Vorgehensweise vor: Da die nächste Ratssitzung erst Ende April stattfindet, eine Entscheidung in dieser Sache im Sinne der betroffenen Schülerinnen und Schüler aber durchaus dringlich erscheint, sollte hier umgehend eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden, die dann in der nächsten Ratssitzung zur Genehmigung vorgelegt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender

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