Mit Unverständnis reagierte die SPD-Fraktion auf einen Antrag von CDU und GRÜNEN im Planungsausschuss, die Nahversorgung auf Grube Carl aus dem Bebauungsplan zu streichen. Bisher war es einvernehmlich, auch mit den Vertretern der Bürgerschaft aus dem Planungsbeirat, dass für die Entwicklung des Stadtteils Grube Carl auch eine Nahversorgung wichtig sei.
Die schwarz-grüne Koalition meint, die Planungen für einen Nahversorger auf Grube Carl würden den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger widersprechen, deshalb benötigten sie zeitnah eine Erweiterung ihrer Treffpunktmöglichkeiten und Grünflächen. Sie wussten aber in der Sitzung kein einziges Argument anzubringen, dass nicht von der Verwaltung widerlegt werden konnte.
Ungeachtet aller Warnungen und dem Versuch der Verwaltung „goldene Brücken“ zu bauen, peitschte die Koalition ihren Antrag durch den Planungsausschuss. Die SPD-Fraktion hatte namentliche Abstimmung beantragt und stimmte dagegen.
Die Stadtverwaltung hatte eindringlich vor den Folgen des Beschlusses gewarnt: Dies „widerspreche sowohl den Ausschussbeschlüssen und deren Grundlagen als auch den Erfordernissen eines lebendigen Stadtteils (Stadt der kurzen Wege)“, sagt die Verwaltung. Außerdem habe dies erhebliche Auswirkungen auf die Umsetzung der städtebaulichen Konzeptplanung.
Die muss nämlich im Grundsatz (also komplett) neu überarbeitet werden und die Realisierung der weiteren Entwicklung des gesamten Stadtteils ist zeitlich nicht mehr absehbar und rückt in immer weitere Ferne. Hinzu kommen die entsprechenden negativen Auswirkungen auch auf den städtischen Haushalt.
Drei Millionen Euro Schaden für die Stadt
Die SEG als Eigentümerin des Grundstücks hat den möglichen Planungsschaden bei Änderung des Planungsrechts vorläufig mit rd. 3 Mio. Euro benannt und wird diesen dann geltend machen. Die Änderung des Planungsrechts würde auch ein Übernahmeverlangen seitens der Stadt gemäß § 40 BauGB auslösen, so dass die Stadt den Schaden der SEG zu übernehmen hätte. Den Verlust haben jetzt diejenigen zu tragen mit ihren Steuern und Abgaben den städtischen Haushalt finanzieren.
Wesentlicher Bestandteil dieses Planungskonzepts war die Entwicklung dieses Grundstücks der SEG als sog. Wirtschaftszentrum mit Nahversorger, ergänzenden Dienstleistungen, Wohnungen in den Obergeschossen sowie zwei Einzelgebäuden
Nahversorgung ade?
„Unser Ziel als Sozialdemokraten war es immer auf Grube Carl nicht nur eine Wohnmaschine zu planen, sondern auch die entsprechende Infrastruktur mit Kindergarten, Schule, Sporthalle und Nahversorgung vorzuhalten und zu realisieren, auch im Hinblick auf eine immer älter werdende Bevölkerung. Darin bestand bisher Einigkeit bei allen Fraktionen. Diese Zielsetzung ist mit dem Beschluss des Planungsausschusses nun dahin“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Günter Eilenberger.
Kurz vor der Abstimmung erweiterte die Koalition aus CDU und GRÜNEN ihren Antrag noch dahingehend, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, an anderer Stelle auf Grube Carl eine Fläche für Nahversorgung planerisch festzulegen. Die Verwaltung hatte vorher aber bereits deutlich gemacht, dass ein anderer Standort ohne Umplanung, finanzielle und verkehrliche Folgen nicht umzusetzen ist.
Die Änderung der bisherigen Rechtslage ist auch ein fatales Signal für die potenziellen Betreiber einer Nahversorgung, hinsichtlich der Verlässlichkeit der Stadt. „Inwieweit mögliche Betreiber einer Realisierung an anderer Stelle Angesichts dieser Erfahrungen noch positiv gegenüberstehen, bleibt abzuwarten. Bisher waren alle Fraktionen bemüht, in den Stadtteilen eine Nahversorgung zu unterstützen. Dieses Ziel scheint für den Wortführer der CDU, Herrn Thomas Okos, eine Machtfrage zu sein – über alle Argumente hinweg“, sagt Eilenberger.