Aktuelles

Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten

An

Frau Bürgermeisterin

Susanne Stupp

Im Hause

Frechen, 19.01.2022/ 06

Sitzung des Rates am 01.02.2022

Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Stupp,

wie in der letzten Ratssitzung angekündigt, möchte die SPD-Fraktion den Antrag zur Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten in der Sitzung am 01.02.2022 erneut zur Tagesordnung stellen und darüber abstimmen lassen.

Antrag:

In der Sitzung wird beantragt, dass der Rat seinen Beschluss vom 19.02.2019 dahingehend ändert, dass das Produkt „01.07.03 Kaufmännisches Immobilienmanagement“ dem Geschäftskreis des Technischen Beigeordneten zugeordnet wird.

Begründung:

Die Einstellung eines Technischen Beigeordneten war Anlass für eine neue Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten. In der Sitzungsvorlage 47/16/2019 wurde u.a. ausgeführt:

01.07.03 Kaufmännisches Immobilienmanagement

Die Leistungen des Aufgabenbereichs „Liegenschaften“ sollen mit Leistungen der kaufmännischen Gebäudewirtschaft in ein gemeinsames Produkt gebündelt werden.

Dementsprechend wechseln einige Leistungen (z.B. Vertragsmanagement, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Versicherungen, Grundabgaben, Rechnungswesen) aus dem bisherigen Produkt „Betrieb, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden“ mit in das neue Produkt „Kaufmännisches Immobilienmanagement“.

Synergien ergeben sich durch die Möglichkeit, hier gleichartige Bewirtschaftungsleistungen – die bislang nur durch das Merkmal bebaute oder unbebaute Immobilien voneinander getrennt waren – in eine gemeinsame Organisation im Geschäftsbereich des Kämmerers zusammen zu führen.

Gleichzeitig besteht die Absicht, hier verstärkt kaufmännische Controllingelemente (z.B. Bauinvestitionscontrolling) zu etablieren. Unabhängig davon verbleiben alle infrastrukturellen Gebäudedienstleistungen (Hausmeister, Reinigung, Cafeteria, Hausverwaltung, Gebäudesicherheit usw.) unverändert Teil des allgemeinen Gebäudebetriebs und wechseln  mit den technischen Gebäudedienstleistungen in den Geschäftsbereich der/des Technischen Beigeordneten.

Aus Sicht des Rates sollte nach einem halben Jahr eine Überprüfung des Organisationskonzepts erfolgen.

Bis 2019 hat die Verwaltung über Jahre hinweg immer wieder die Vorzüge eines ZENTRALEN Facility Managements geschildert. Mit dem Vorschlag zur Geschäftskreisfestlegung 2019 wurden erstmal Kernelemente eines Zentralen Managements ausgegliedert, allerdings mit einem weiteren Kernelement, welches bisher nicht zugeordnet war, nämlich „Liegenschaften“ gebündelt.

Insbesondere die den Fraktionen wiederholt von Schulen vorgetragenen Probleme, lassen aber schlussfolgern, dass sich die Aufteilung auf 2 Dezernate mit den zusätzlichen Schnittstellen nicht bewährt hat. Deshalb verfolgt der Antrag das Ziel, den Grundgedanken eines Zentralen Facility Managements wieder stärker aufzugreifen und zur Vermeidung von Schnittstellenproblemen unter Einschluss der Liegenschaften im Geschäftskreis des Technischen Beigeordneten zu bündeln.

Mit freundlichen Grüßen

F. d. R.

Hans Günter Eilenberger                                   Jürgen Weidemann

Fraktionsvorsitzender                                       Fraktionsgeschäftsführer

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