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Anfrage zur Abfallsatzung der Stadt Frechen vom 30.06.2022

Vorsitzender Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima

Herrn Schipper

Rathaus

Johann-Schmitz-Platz 1-3

50226 Frechen

Frechen, 15.01.2024 / 03

Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Klima (VUA) 

Anfrage zur Abfallsatzung der Stadt Frechen vom 30.06.2022

hier: Anschluss- und Benutzungszwang § 8ff

Sehr geehrter Herr Schipper,

wir bitten darum, die nachfolgende Anfrage in die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 21.02.2024 aufzunehmen.

In §8 Abs. 1 der städtischen Abfallsatzung heißt es: „Jede Eigentümerin/ jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt Frechen liegenden Grundstücks ist zum Anschluss des Grundstücks an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung verpflichtet, wenn das Grundstück von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt wird.“ Ausnahmen gibt es nur, wenn nachgewiesen wird, dass der entstehende Abfall auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden kann.

In §13 ist die Anzahl und Größe der Abfallbehälter festgelegt. Dabei wird von einem Restmüllvolumen von 15 Litern pro Person und Woche ausgegangen und für die entsprechende Behältergröße zugrunde gelegt. Nur bei „nachgewiesener Nutzung von Vermeidungs- und Verwertungsmöglichkeiten, kann ein geringeres Mindest-Gefäßvolumen zugelassen werden“, heißt es in Abs. 8. Und weiter: „Die Stadt Frechen legt aufgrund der vorgelegten Nachweise und ggf. eigenen Ermittlungen und Erkenntnissen das zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderliche Behältervolumen fest.“

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass seit einiger Zeit nicht unerhebliche Mengen des anfallenden Hausmülls in öffentlichen Abfallbehältern und Grünanlagen entsorgt werden, bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. In welchen Abständen erfolgen Überprüfungen, ob für jeden Haushalt genügend Abfallbehälter in richtiger Größe zur Verfügung stehen und von wem werden diese durchgeführt.
  2. Wann hat die letzte Überprüfung stattgefunden und mit welchem Ergebnis.
  3. Wie viele Anträge auf Zuteilung eines geringeren Mindest-Gefäßvolumens gab es bisher und wie werden diese bearbeitet.
  4. In wie vielen Fällen hat die Stadt eigene Ermittlungen angestellt, ob die vorgelegten Nachweise, die ein geringeres Gefäßvolumen rechtfertigen würden, auch zutreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Günter Eilenberger

Fraktionsvorsitzender

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