An
Frau Bürgermeisterin
Susanne Stupp
Im Hause
Frechen, 12.01.2024/ 01
Anfrage zur Verkehrssituation „Krankenhausstraße“
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
das Thema „Verkehrssituation auf der Krankenhausstraße“ ist seit einigen Jahren in der betroffenen Anwohnerschaft sowie politisch virulent. In der Vergangenheit hatte die SPD-Fraktion wiederholt durch beantragt, die Situation zum Schutze der dortigen Anwohnerschaft zu verbessen – bislang ohne Erfolg.
Zuletzt wurde das Thema in der Sitzung des VUA am 28. März 2023 behandelt. Der Einfachheit halber wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 2078/17/2023 verwiesen. Darüber hinaus wurde seitens der Verwaltung sinngemäß mündlich darauf hingewiesen, dass etwaige Tempobeschränkungen auf der Krankenhausstraße in den Zuständigkeitsbereich des Rhein-Erft-Kreises fallen würden.
Die SPD-Fraktion im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hatte dies zum Anlass genommen, das vorbezeichnete Thema mit Antrag vom 27. September 2023 in der Sitzung des dortigen Verkehrsausschuss am 15. November 2023 behandeln zu lassen.
In der Antragsbegründung vom 27. September 2023 wurde u.a. ausgeführt:
„Die Krankenhausstraße gilt gemäß dem geltenden Verkehrsentwicklungsplan als hoch belastet. Danach wird die Krankenhausstraße bereits jetzt von mehr als durchschnittlich 10.000 Fahrzeugen täglich befahren. Zu berücksichtigen sind laut aktuellem Lärmaktionsplan der Stadt Frechen, auch die bestehenden Lärmimmissionen durch die Verkehrsbelastungen im Bereich Krankenhausstraße mit Zielrichtung Krankenhaus bzw. Krankenhaussiedlung. Diese Belastungen dürften insbesondere mit dem Ausbau der Bonnstraße perspektivisch auch weiter zunehmen.
Wie bekannt, wurde „Tempo 50“ entlang der kompletten Krankenhausstraße – auf Antrag der SPD im Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Frechen im Dezember 2015- beschlossen. Dieser Beschluss wurde von der Bürgermeisterin wegen rechtlicher Bedenken aber beanstandet und in der Sitzung des Rates im März 2016 stimmten CDU, FDP sowie die Perspektive für Frechen dann mehrheitlich gegen ein generelles Tempolimit auf der Krankenhausstraße.
Seit dieser Zeit hat der Verkehr sicherlich zugenommen. Um eine Beruhigung des Verkehrs und eine bessere Aus- und Einfahrtsituation der Schlehdornstraße an die K8 zu erreichen, hat die SPD-Fraktion auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Kreisels unterstützt.
Ursprünglich hatte die Kreisverwaltung die Anbindung über einen Kreisverkehrsplatz gefordert, da sich dieser finanziell nicht darstellen ließ, wurde vereinbart, zunächst nur einen „halben Kreisverkehr“ zu bauen. Ein vollständiger Kreisverkehr soll gebaut werden, wenn die gegenüberliegenden Flächen ggf. einmal bebaut werden.
Dies korrespondiert im Wesentlichen auch mit einer Verwaltungsvorlage der Stadt Frechen aus Juni 2008 – dort heißt es u.a.: ,Der Erftkreis hat der Verwaltung der Stadt Frechen am 30.11.2000 schriftlich mitgeteilt, dass für die geplante Anbindung des Wohngebietes ein Kreisverkehrsplatz für den Knotenpunkt die optimalste Lösung ist. Bezogen auf die Anzahl der zu erschließenden Wohneinheiten ist derzeit ein Vollkreisel unverhältnismäßig. Der Variante Halbkreisel wurde als kosten-günstigste Variante zugestimmt, die sowohl den Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit, als auch den Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Für einen späteren Ausbau des Knotens zu einem Vollkreisel sollten jedoch die entsprechenden Flächen freigehalten werden.'“
In der Niederschrift zur Sitzung des besagten Verkejhrsausschusses am 15. November 2023 machte der Rhein-Erft-Kreis folgende Ausführungen zum Antrag der SPD-Fraktion:
„Herr Timm (SPD) bittet die Verwaltung um eine Erläuterung, weshalb der Antrag unter TOP A 4 „Verkehrssituation Krankenhausstraße in Frechen“ nicht in der Zuständigkeit des Rhein-Erft-Kreises liegt.
Herr Kapp (Amtsleiter -66-) erläutert, dass für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen die Unteren Straßenverkehrsbehörden zuständig sind. Da alle Städte des Rhein-Erft-Kreises mehr als 20.000 Einwohner haben, sind alle zehn kreisangehörigen Städte Untere Straßenverkehrsbehörden für alle Straßen in ihrem Stadtgebiet mit Ausnahme der Autobahnen. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises und die
Bezirksregierung sind die übergeordneten Aufsichtsbehörden. Diese dürfen jedoch keine unmittelbaren straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen erteilen, sondern dürfen die Unteren Straßenverkehrsbehörden ggf. lediglich anweisen, bestimmte Anordnungen zu erteilen. Die Unteren Straßenverkehrsbehörden müssen im Zuge des straßenverkehrsrechtlichen Anordnungsverfahren die jeweiligen Straßenbaulastträger anhören (§ 45 StVO). Die Entscheidung, ob der Stellungnahme eines Straßenbaulastträgers gefolgt wird oder nicht, liegt bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde.
Nach der Erklärung von Herrn Kapp (Amtsleiter -66-) zieht Herr Timm (SPD) den Antrag unter TOP A 4 zurück.“
Für die SPD-Fraktion vermittelt das gegenseitige Verweisen von Zuständigkeiten in Sachen „Geschwindigkeitreduzierung Krankenhausstraße“ wie sogenanntes „Behördenpingpong“, das hiesigen Erachtens schwerlich der Öffentlichkeit zu vermitteln ist.
In der damaligen Sitzung des Rates der Stadt Frechen vom 15. März 2016 wurde seitens der Stadtverwaltung u.a. noch ausgeführt:
„Sollte auch der Rat den beanstandeten, rechtswidrigen Beschluss bestätigen, so hat die Bürgermeisterin unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen, wobei die aufschiebende Wirkung der Beanstandung bestehen bleibt. Seitens des Rhein-Erft-Kreises wurde – nach Kenntniserlangung des Beschlusses – bereits mit Schreiben vom 18.12.2015 eine Beanstandung des Beschlusses empfohlen.“
Wir bitten Sie daher, diesen (scheinbaren) Widerspruch der Einlassungen des Rhein-Erft-Kreises in der o.a. Niederschrift zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 15. November 2023 zu der vorzitierten Stellungnahne Ihres Hauses aus März 2016 aufzulösen. Vor diesem Hintergrund bitten wir auch um Ihre Einschätzung , ob Ihrerseits immer noch rechtliche Bedenken gegen die generelle Einführung von Tempo 50 km/h auf der Krankenhausstraße bestehen, da ausweislich im ACCON-Gutachten vom 27. Mai 2021 zur schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 67F „Gewerbegebiet Krankenhausstraße / Bonnstraße / Uesdorfer Weg“ auf die gesundheitlich bedenklichen dB(A)-Pegelerhöhungen für einen Teil der Wohnhäuser der Krankenhaussiedlung bei zukünftig höherer Verkehrsfrequenz ausdrücklich hingewiesen wird.
Alleine hieraus könnte sich eine Pflicht zur Geschwindigkeitsreduktion nach § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 der StVO ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger Fraktionsvorsitzender