Aktuelles

Ergänzungsantrag Fahrradstraßen

Vorsitzender Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima

Herrn Schipper

Rathaus

Johann-Schmitz-Platz 1-3

50226 Frechen

Frechen, 01.09.2023 / 48

Sehr geehrter Herr Schipper,

zu dem Bürgerantrag vom 22.05.2023, Tagesordnungspunkt A 4.6

stellt die SPD-Fraktion den nachfolgenden

Ergänzungsantrag:

  1. Der Verkehrsversuch wird beendet und die Einbahnstraßenregelung mit Tempo 30 Zone so wiederhergestellt, wie diese vor dem Versuch war. Weggefallene Parkplätze werden wiederhergestellt.
  1. Einrichtung einer Fahrradstraße in der Keimesstaße sowie eine Verbesserung der Querung der Franz-Hennes-Straße für den Radverkehr.
  1. Freigabe der Fußgängerzone zwischen Dr. Tusch-Straße und Breite

Straße für den Radverkehr mit dem Schild „Radverkehr frei“.

  • Änderung des Schildes Sackgasse in „Sackgasse durchlässig für Fußgänger und Radfahrer“ an der Einfahrt zur Hasenweide beidseits der der Kreuzung Bartmannstraße.
  • Änderung der Schilder Sackgasse in „Sackgasse durchlässig für Fußgänger und Radfahrer“ an der Einfahrt zur Hasenweide an der Kreuzung Keimesstraße.
  • Verbreiterung des südlich gelegenen Bürgersteiges an der Einfahrt zum Parkhaus in der Alte Straße auf 2m.
  • Versetzen des Schildes 240 am Kreisel Dr. Tusch-Straße / Freiheitsring in den Freiheitsring

Begründung:

Zu 1.

im März 2023 wurde im Rahmen eines Verkehrsversuchs eine Fahrradzone in der nördlichen Innenstadt eingerichtet. Auch sechs Monate nach dem chaotischen Beginn des Verkehrsversuches, besteht weiterhin großer Unmut in der Anwohnerschaft.

Regelmäßig erreichen die SPD-Fraktion Berichte über Falschfahrer, Blechschäden, LKWs, die Einfahrtverbote missachten und andere gefährliche Verkehrssituationen. Unbestritten führen die Einbahnstraßen zu erheblichen Mehrbelastungen der Klarengrundstraße, der Keimesstraße, der Josefstraße und weiteren Punkten im Versuchsgebiet.

Aktuell befahren Fahrräder nur selten diesen Bereich, da dieser in kein Netz eingebunden ist und es hier auch keine Zielpunkte gibt, die für den Radverkehr von Interesse sein könnten. Das Ziel, den Radverkehr zu stärken, sehen wir mit dieser Maßnahme als verfehlt an.

Die Anordnungsvoraussetzungen, die gemäß VwV-StVO (2021) besagen, dass eine Fahrradzone eingerichtet werden kann, wenn eine hohe Fahrradverkehrsdichte zu erwarten ist oder das Gebiet lediglich eine untergeordnete Bedeutung für den Kfz-Verkehr hat, sehen wir nicht als gegeben an.

Eine hohe Fahrradverkehrsdichte kann auch sechs Monate nach Beginn des Versuchs nicht beobachtet werden. Von einer untergeordneten Bedeutung des Gebietes für den KFZ-Verkehr kann keine Rede sein, da neben dem Anwohnerverkehr zusätzlich Lieferverkehr und Kunden der Fußgängerzone und der Verkehr zum Parkhaus das Gebiet befahren. Weiterhin ist zu bemängeln, dass keine Netzintegration der Fahrradzone gegeben ist.

Zu 2.

Dagegen halten wir die Einrichtung einer Fahrradstraße in Nord-Süd-Richtung für sinnvoll, da es sich um eine wichtige Verbindung für den Schülerverkehr handelt, die es ermöglicht, den Radverkehr aus der verkehrsreichen Dr. Tusch-Straße fernzuhalten.

Zu 3.

Was die Fußgängerzone betrifft, so ist diese ab 19 Uhr für den Radverkehr freigegeben. Es ist nach Einführung dieser Regelung zu keiner Häufung von Unfällen gekommen. Mit der Freigabe der Fußgängerzone würde eine weitere Ost-West-Achse für den Radverkehr geschaffen, welche geradlinig zur Mobilstation am Bahnhof Frechen führt.

Zu 4.

Die Beschilderung ist fehlerhaft, am Ende der Hasenweide ist ein abgesenkter Bordstein, welcher auf Durchlässigkeit für den Radverkehr ausgelegt ist.

Zu 5.

Die Beschilderung ist fehlerhaft, am Ende der Hasenweide ist jeweils ein abgesenkter Bordstein, welcher auf Durchlässigkeit für den Radverkehr ausgelegt ist.

Zu 6.

Entlang der Mauer ist der Bürgersteig ca. 50 cm breit. Fußgänger müssen zwangsläufig die Fahrbahn mitbenutzten. Die Verbreiterung des Bürgersteiges schafft Platz für Fußgänger, die so entstehende Einengung reduziert die Geschwindigkeit des Verkehrs. Auch wird die Einmündung zum Parkhaus besser einsehbar.

Zu 7.

Aufgrund der Beschilderung endet der Radweg vor dem Zebrastreifen, das auf dem Pflaster aufgebrachte Piktogramm, die Markierung im Kreisel und das Schild 240 widersprechen sich. Das Versetzen des Schildes in den Freiheitsring westwärts stellt klar, dass es auf dem Freiheitsring keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt und der Kreisel nordwärts mit dem Fahrrad befahren werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Günter Eilenberger

Fraktionsvorsitzender

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