Aktuelles

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen (Kulturförderrichtlinie)

An die Vorsitzende des

Kulturausschusses

Frau Prof. Dr. Sylvia Knecht

Im Hause

Frechen, 03.11.2023 /55

Änderungsantrag

Kulturausschuss 07.11.23: TOP 7.1 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen (Kulturförderrichtlinie)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die SPD-Fraktion bittet Sie um Aufnahme des folgenden Änderungsantrages auf die Tagesordnung des Kulturausschusses am 07.11.2023. Zur Kulturförderrichtlinie in Anlage 1 beantragen wir folgende Änderung:

Beschluss:

In Anlage 1, Seite 3, Punkt 4.2 „Pauschale Förderungen Brauchtumsvereine“ wird wie folgt ersetzt:

4.2 Pauschale Förderung Brauchtumsvereine

Die Schützen- und Brauchtumsvereine erhalten jeweils in gleicher Summe einen pauschalen veranstaltungsbezogenen Zuschuss zur Ausrichtung des Maifestes bzw. Schützenfestes im Rahmen der jährlich durch den Rat förderungsspezifisch zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die folgend aufgeführten Schützen- und Brauchtumsvereine erhalten eine pauschale Förderung durch die Stadt Frechen:

· Dorfgemeinschaft Habbelrath

· Dorfgemeinschaft St. Magdalena 1948 Kleinkönigsdorf e.V.

· Frechener Schützenverein e.V. 1655

· Gemeinnütziger Verein „Freundschaft“ Hücheln e.V. 1902

· Kultur- und Heimatverein Grefrath e.V.

· Maigesellschaft 1448 Kleinkönigsdorf e.V.

· Maigesellschaft Grefrath von 1928 e.V.

· Maigesellschaft Habbelrath

· Ortsgemeinschaft Bachem

· Ortsgemeinschaft Benzelrath e.V.

· Sankt Mauritius Schützenbruderschaft Bachem 1640 e.V.

· Sankt Sebastianuns Schützenbruderschaft Buschbell 1683 e.V.

· St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft Königsdorf 1683 e.V.

Die Dorfgemeinschaft Habbelrath erhält darüber hinaus einen Zuschuss für die Veranstaltung des Martinszuges in Habbelrath.

Begründung:

Der Vorschlag der Verwaltung sieht den Wegfall von je 400 Euro für die vier Frechener Schützenvereine vor. Wir sehen in der Bezuschussung zur Ausrichtung der Schützenfeste einen symbolischen Beitrag zur Unterstützung der ehrenamtlichen Aktivitäten der Schützenvereine. Eine Doppelförderung ist nicht gegeben, da die Sportförderung für die Aktivitäten im Schießsport zu verwenden sind und die Kulturförderung für kulturelle Zwecks verwendet werden. Die Schützenvereine sind eine Tradition, die aufgrund des gesellschaftlichen Wandels zunehmend unter Druck geraten. Gerade die Durchführung von Festen, auf welchen Menschen zusammenkommen, ist ein bedeutender Faktor zur Stärkung der Gemeinschaft in unserer Stadt. Die zunehmenden Kosten für die Organisation einer Veranstaltung können nicht im Ansatz von der Kulturförderung aufgefangen werden, diese Unterstützung sollte jedoch erhalten bleiben.

In der Aufteilung der Mittel sind die Projektmittel entsprechend anzupassen. Die Aufteilung der im Moment vorhandenen Haushaltsmittel (82.600 €) ist entsprechend korrigiert vorzusehen:

• Sachkonto N.N., Pauschalförderung: 53.150 €

• Sachkonto N.N., Projektförderung: 6.450 €

• Sachkonto N.N., Absperrmaßnahmen Karnevalszüge: 13.000 €

• Sachkonto 53180013, Betriebskostenzuschuss Haus Burggraben: 10.000 €

Über die Höhe der Kulturförderung wird im Rahmen der Haushaltsberatung entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Günter Eilenberger

Fraktionsvorsitzender

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