Vorsitzender Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima
Herrn Schipper
Rathaus
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Frechen, 20.03.2024/13
Sitzung des Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima (VUA) am 23. April 2024
hier: Verkehrsspiegel „Auf dem Rotental“
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die SPD-Fraktion beantragt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Klima folgenden Antrag zu beraten und zu beschließen:
Am unteren (östlichen) Ende der Straße „Auf dem Rotental“ werden zwei Verkehrsspiegel installiert, welche für Verkehrsteilnehmer auf dem Rotental vorausschauende Blicke auf den Mühlenweg (K 25) nach links (Norden) und rechts (Süden) erlauben. Dies kann viele brenzlige Verkehrssituationen an dieser viel befahrenen Straßeneinmündung entschärfen (siehe Foto in diesem Antrag). In der Folge wird diese Einmündung sicherer.
Begründung:
An der o.g. Straßeneinmündung besteht ein recht hohes Verkehrsaufkommen. Besonders werktags kann es zu brenzligen, unübersichtlichen Verkehrssituationen zwischen versch. Verkehrsteilnehmern (u.a. PKW, Bus, Fahrrad, E-Scooter, Fußgänger) kommen, da die Einmündung in den Mühlenweg (K 25) nur schwer einsehbar ist. Hohe Hecken und Mauern auf Privatgrundstücken verhindern ein vorausschauendes Hineinblicken nach links und rechts in die aktuelle Verkehrssituation auf dem Mühlenweg. Eine typische Verkehrssituation zeigt das beiliegende Foto.
Foto: Blick von der Straße „Auf dem Rotental“ nach Osten auf die Einmündung in den Mühlenweg (K 25) am 13.03.2024 mittags, außerhalb der Verkehrs-Stoßzeit. Eingezeichnet sind mögliche Positionen für zwei Verkehrsspiegel. Aufnahme: Dr. Thomas Thielemann, Frechen.
Zur Rechtslage:
Über die Aufstellung eines Verkehrsspiegels entscheidet der zuständige Straßenbaulastträger. Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Verkehrsspiegel anbringen möchte, stellt einen Antrag beim Straßenbaulastträger. Wird das Anliegen bewilligt, kann es entweder sein, dass der Straßenbaulastträger die Kosten übernimmt. Oder alternativ trägt der Antragsteller (hier: die Stadt Frechen) die Kosten für die Anschaffung ebenso wie ggf. für den Unterhalt. Grundsätzlich zählt ein Verkehrsspiegel nach der StVO nicht als Verkehrseinrichtung und ist somit kein Verkehrszeichen. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt. Der Verkehrsspiegel gilt als Hilfsmittel und kann daher freier eingesetzt werden, als es bei Verkehrszeichen der Fall ist. (Quellen: https://www.stvo2go.de/verkehrsspiegel-anbringen, https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsspiegel)
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender