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Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze keine taugliche Lösung

SPD Frechen_Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion Frechen

In einem Antrag für die kommende Ratssitzung bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um Darstellung des Sachstandes Grundsteuerhebesätze, die aufgrund der neuen Gesetzgebung noch in diesem Jahr vom Rat für das Jahr 2025 neu festgelegt werden müssen. Bisher ist noch nicht absehbar, wie sich die Neuregelung auf Frechen auswirkt und ob es auch hier zu Belastungsverschiebungen beim Wohnen kommen wird.

Anfang Juli hat der Landtag ein Gesetz verabschiedet, dass den Städten und Gemeinden ermöglicht, bei der Erhebung der Grundsteuer zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken differenzieren zu dürfen, um die drohende Verteuerung des Wohnens aufzufangen. Diese Regelung wird von der SPD-Landtagsfraktion und den kommunalen Spitzenverbänden scharf kritisiert: „Damit kippt die schwarz-grüne Koalition das Problem den Kommunen vor die Stadttore“, so der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Alexander Baer.

Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg ziehe nach Ansicht der NRW-SPD und der kommunalen Spitzenverbände schwerwiegende Folgeprobleme nach sich. Am gravierendsten sei der Umstand, dass eine Differenzierung der Hebesätze auch verfassungsrechtlich fragwürdig sei.

„Es gibt sehr ernst zu nehmende Bedenken, ob Kommunen das Recht eingeräumt werden darf, über Hebesatzentscheidungen nachträglich die Neubewertung des Grundvermögens zu verändern, die das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber eingefordert hat. Die Regierungsfraktionen schaffen hier ohne zwingende Gründe ein Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten auf dem Buckel der Kommunen“, schreibt der Städte- und Gemeindebund in einer Pressemitteilung.

„Wie sich die neue Gesetzgebung auf Frechen auswirken wird, können wir erst abschätzen, wenn uns die entsprechenden Eckdaten vorliegen. Die Anwendung differenzierter Hebesätze für Frechen sehen wir allerdings ebenfalls kritisch“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Günter Eilenberger.

Und weiter: „Mit dem neuen Landesgesetz hat die Landesregierung den Kommunen wieder mal einen Bärendienst erwiesen, obwohl frühzeitig auf die Belastungsverschiebung beim Wohnen hingewiesen wurde. Die Landesregierung wäre gut beraten gewesen, die Sache über eine entsprechende Anpassung der Grundsteuermesszahl landeseinheitlich, verlässlich und dauerhaft zu regeln. Diese Chance wurde leider vertan“, so Eilenberger.

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