Die Reform der Grundsteuer machte es erforderlich, noch vor Beginn des Jahres 2025 die Grundsteuerhebesätze neu zu regeln. Der Rat der Stadt Frechen hat daher in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B nicht zu erhöhen, sondern sogar um einen Prozentpunkt auf 519 Prozent zu senken.
Ebenfalls wurde beschlossen, die Grundsteuer B nicht nach Wohn- und Gewerbeimmobilien zu differenzieren. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen einstimmigen Beschluss, denn so wird Rechtssicherheit für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
„Leider hatten wir nur die Wahl zwischen zwei unzumutbaren Optionen: Entweder, das Wohnen wird teuer oder man belastet die Wirtschaft und geht dabei gleichzeitig erhebliche rechtliche Risiken ein. Daher war Rechtssicherheit hier das oberste Gebot, damit nicht ein Gericht gegen das Hebesatzsplitting entscheiden und dann eine Satzung für nichtig erklären könnte“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Günter Eilenberger.
Mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A von 676 Prozent und für die Grundsteuer B von 519 Prozent hält sich die Stadt Frechen genau an die vom Land ermittelten Hebesätze, die auch nach der Grundsteuerreform insgesamt zu gleichbleibenden Grundsteuereinnahmen führen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Höhe der Grundsteuerabgabe für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleichbleibt. Vor allem für alte Häuser, für die länger keine Neubewertung vorgenommen wurde, wird es durch die Grundsteuerreform gegebenenfalls teurer.
Landesregierung in der Kritik
„Ob und in welcher Form es in Frechen zu Belastungsverschiebungen beim Wohnen kommen kann, wird sich erst im Verlauf des Jahres 2025 herausstellen. Wir werden das sehr genau beobachten und im nächsten Jahr auf den Prüfstand stellen, um gegebenenfalls mit neuen Erkenntnissen nachsteuern zu können“, sagt Hans Günter Eilenberger.
Und weiter: „Allerdings wirft diese Grundsteuerreform auch kein gutes Licht auf unsere schwarz-grüne NRW-Landesregierung. Sie hätte die Lastenverschiebung beim Wohnen über ein Landesgesetz landeseinheitlich auffangen können, wie das in einigen anderen Bundesländern auch geschehen ist. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung eine vernünftige landesweit gültige Korrektur ablehnt und das ganze Problem inklusive des Klagerisikos stattdessen lieber auf die Rathäuser abschiebt“, so Eilenberger.
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