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Frechen in der Mietpreisbremse

Die Nachricht im Kölner Stadtanzeiger, dass auch in Frechen der Wohnungsmarkt immer prekärer wird, ist ein deutliches Warnsignal. Die sogenannte Mietpreisbremse wird daher künftig mit weiteren 39 anderen Städten in NRW auch in Frechen gelten.

Die SPD-Fraktion sieht schon lange bei bezahlbaren Mietverhältnissen Handlungsbedarf. Im Jahr 2024 wurde in Frechen eine Wohnungsmarktstudie veröffentlicht, die auch die Defizite am Frechener Wohnungsmarkt deutlich herausstellte. Die SPD-Fraktion hatte unter anderem in Anträgen ein Baulandverfahren mit einer festen Quotenregelung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gefordert.

Geförderter Wohnraum wir auch in Frechen zunehmend knapper, da von Jahr zu Jahr Wohnungen aus der zeitlichen Bindung herausfallen. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung immer schwieriger geworden. „Wir müssen daher Wege finden, aus dieser Spirale herauszukommen“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Günter Eilenberger.

Auch bei bestehenden Mietsverhältnissen darf die Miete nicht ins Uferlose steigen. Dafür gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze, die festlegt, dass die die Miete um maximal fünfzehn Prozent in drei Jahren steigen darf.

„Wichtig ist auch, wie im Kölner Stadtanzeiger dargestellt, Umgehungsformen (wie etwa Teilmöblierung) möglichst auszuschließen. Hier hoffen wir auf die Fachkompetenz bei den Verbänden“, so Eilenberger.

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