Der Rat der Stadt Frechen hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, ab Januar 2026 differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B einzuführen. Die konkreten Hebesätze werden von der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2026 ermittelt und dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung im 4. Quartal 2025 vorgelegt.
Bereits im Dezember 2024 hatte sich der Rat mit der Thematik befasst, sich jedoch damals gegen eine Differenzierung für das Haushaltsjahr 2025 ausgesprochen. Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde jedoch vereinbart, das Thema nach einem Jahr erneut zu prüfen – insbesondere aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken gegenüber dem Bundesmodell sowie zur Anwendung differenzierter Hebesätze.
Aktuell wendet die Stadt Frechen einen Hebesatz von 519 Prozentpunkten an und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 701,71 Prozentpunkten für die einheitliche Grundsteuer B. Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises zählt Frechen damit zu den Kommunen mit den niedrigsten Hebesätzen.
Inzwischen haben mehrere Finanzgerichte, darunter das Finanzgericht Köln (Urteil vom 19.09.2024, Az. 4 K 2189/23), eine erste rechtliche Einschätzung zum Bundesmodell abgegeben. Zwar ist beim Bundesfinanzhof derzeit eine Revision anhängig (Az. II R 25/24), doch das Urteil des FG Köln lässt aktuell keine verfassungsrechtlichen Bedenken erkennen und wird als bedeutender Fingerzeig gewertet.
Mietpreise stabilisieren
Die Verwaltung begründet ihren Vorschlag zur Differenzierung damit, dass in Frechen private Haushalte oft stärker belastet werden durch die Grundsteuer als Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. „Es kann daher angezeigt sein, auch bei Fehlen einer vollständigen Rechtssicherheit einer sozial- und gesellschaftspolitisch gewollten Wohnnebenkostenstabilisierung bzw. -reduzierung Vorrang einzuräumen“, heißt es in der Vorlage.
Auch die SPD-Fraktion begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Eine Senkung der Steuer auf Wohnimmobilien stabilisiert die Mietpreisentwicklung und fördert die Schaffung sowie den Erhalt von Wohnraum. Wir sehen dies als wichtige flankierende Maßnahme, die besonders in einem angespannten Wohnungsmarktumfeld wie in Frechen zur Entlastung beiträgt und Impulse für den Wohnungsbau setzt“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Günter Eilenberger.