Nicht nur im Bereich Kapellenstraße, sondern auch an anderen an anderen Orten im Stadtgebiet sorgt die Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung weiter für Verwirrung. Dieses Mal auf dem oberen Teil der Dr.-Schultz-Straße kurz vor dem Neuen Weg.
Vom Neuen Weg aus kommend wird zu Beginn die Dr.-Schultz-Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Verkehrszeichen VZ 274-55) ausgewiesen. Nach etwa 150m folgt ein Piktogramm mit Hinweis bzgl. einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 (km/h)
Unmittelbar nach dem Piktogramm schließt aber das Ortseingangsschild (Verkehrsschild VZ 310) an, das in der Regel eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässt. Erst etwa 100m nach dem Ortseingangsschild folgt die Ausweisung der 30er Zone (Verkehrszeichen 274.1-40).
In einer Anfrage an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt bittet die SPD-Fraktion nun um Aufklärung. Auch vor dem Hintergrund, dass dort in unregelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen stattfinden, bittet die SPD-Fraktion um Mitteilung, ob dieses Piktogramm regelkonform im Sinne der StVO aufgebracht ist.