An den
Vorsitzenden des
Betriebsausschuss Freizeit- und Bäderbetrieb
(BAFuB)
Herrn Kitzel
Rathaus
50226 Frechen
Frechen, 16.12.2019/79
Sitzung des BA FuB am 15. Januar 2020
hier: Sachstand der Überarbeitung bezüglich der Vergaberichtlinien des FuB
Bezug: Sitzung des BA FuB am 28. November 2018 – hier: Antrag vom 27. November 2018 zu der Verwaltungsvorlage Nr. 612/16/2018 (TOP B2 „Sanierung Terrassenfreibad Frechen – Vergabe von freiberuflichen Leistungen für die Generalplanung“)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Betriebsleitung des FuB wird in obiger Sitzung um Berichterstattung zum Sachstand der Überarbeitung bezüglich der Vergaberichtlinien FuB gebeten. Darüber hinaus wird gebeten, diese Berichterstattung im Nachgang zur Sitzung zur Niederschrift zu geben.
Zur Erläuterung bzw. zum Hintergrund:
In der Sitzung der BA FuB am 28. November 2018 hatte die SPD-Fraktion die aus ihrer Sicht erforderliche Überarbeitung der Vergaberichtlinien des FuB thematisiert (vgl. Bezug). Wie bereits damals ausgeführt, ist bislang bei der Vergabe von Generalplanungsleistungen keine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes in den aus dem Jahr 2012 stammenden Vergaberichtlinien des FuB vorgesehen. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass die Vergaberichtlinien des FuB teilweise nicht mehr den geänderten (gesetzlichen bzw. sonstigen) Vorgaben entsprechen. Beispielhaft wurde die vom Land Nordrhein-Westfalen per „Runderlass Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW“ mit Wirkung zum 15. September 2018 für Kommunen in Kraft gesetzte
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) aufgeführt. Vor diesem Hintergrund als auch dem Umstand, dass die Sanierung des Terrassenfreibades weitere hohe Kosten verursachen wird, besteht aus unserer Sicht weiterhin dringender Bedarf an der zeitnahen Überarbeitung dieser Vergaberichtlinien.
Die SPD-Fraktion beantragte damals ursprünglich wie folgt zu beschließen:
„Der BA FuB beauftragt die Betriebsleitung, die aus dem Jahre 2012 stammende Vergaberichtlinie FuB – in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt – zu überarbeiten, insbesondere im Hinblick
- auf die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes bei der Vergabe von Planungsleistungen
- und auf geänderte (gesetzliche bzw. sonstige) Vorgaben,
und bis zur nächsten Sitzung des BA FuB eine überarbeitete Fassung der Vergaberichtlinie FuB dem Ausschuss zur Billigung vorzulegen.“
Im Rahmen der Erörterungen wurden begrenzte personelle Kapazitäten seitens der Betriebsleitung angeführt, die unsererseits noch in der Sitzung zu folgendem abgeänderten Beschlussvorschlag führten:
„Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung, die aus dem Jahr 2012 stammende Vergaberichtlinie FuB in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt zu überarbeiten, insbesondere im Hinblick
- auf die Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes bei der Vergabe von Planungsleistungen
- und auf geänderte (gesetzliche bzw. sonstige) Vorgaben,
und in der nächsten Sitzung dem Betriebsausschuss über den Fortschritt der Überarbeitung der Vergaberichtlinien zu berichten.“
Dieser Beschlussvorschlag wurde bei 4 Ja-Stimmen (SPD, Linksfraktion) und 7 Nein-Stimmen (CDU, Bündnis ´90/Grüne, FDP) abgelehnt.
Im Lichte des Urteils des Landgerichts Köln wegen Korruption, Untreue und Steuerhinterziehung pp. im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften in Frechen
wurde laut Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 10. Dezember 2019 u.a. das „Fehlen jeglicher institutionalisierter Kontrollmechanismen, etwa einem Außerachtlassen des Vier-Augen-Prinzips und einem Ausschreibungsverfahren, auf Ebene der Verwaltung der Stadt Frechen“ ausdrücklich genannt.
Im Sinne von „Lessons Learned“ erscheint gerade die zwingende Beteiligung und Expertise des Rechnungsprüfungsamtes bei der Vergabe von Planungsleistungen in der Neufassung der Vergaberichtlinien FuB nun mehr als geboten. Ebenso erfordert das rechtsstaatliche Gebot der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns eine unverzügliche Anpassung der Vergaberichtlinien FuB an geltendem Recht.
Sollte bislang keine Überarbeitung der Vergaberichtlinien FuB eingeleitet bzw. erfolgt sein, stellt die SPD-Fraktion ihren o.a. abgeänderten Beschlussvorschlag erneut zur Abstimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender