Vorsitzender Ausschuss für Verkehr, Umwelt und Klima
Herrn Schipper
Rathaus
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Frechen, 28.08.2023 / 43
Verkehrsversuch Fahrradstraßen Innenstadt
Sehr geehrter Herr Schipper,
im März 2023 wurde im Rahmen eines Verkehrsversuchs eine Fahrradzone in der nördlichen Innenstadt eingerichtet. Auch sechs Monate nach dem chaotischen Beginn des Verkehrsversuches, besteht weiterhin großer Unmut in der Anwohnerschaft.
Regelmäßig erreichen die SPD-Fraktion Berichte über Falschfahrer, Blechschäden, LKWs, die Einfahrtverbote missachten und andere gefährliche Verkehrssituationen. Unbestritten führen die Einbahnstraßen zu erheblichen Mehrbelastungen der Klarengrundstraße, der Keimesstraße, der Josefstraße und weiteren Punkten im Versuchsgebiet.
Aktuell befahren Fahrräder nur selten diesen Bereich, da dieser in kein Netz eingebunden ist und es hier auch keine Zielpunkte gibt, die für den Radverkehr von Interesse sein könnten. Das Ziel den Radverkehr zu stärken, sehen wir mit dieser Maßnahme als verfehlt an.
Die SPD-Fraktion stellt daher den nachfolgenden Antrag:
- Der Verkehrsversuch wird beendet und die Einbahnstraßenregelung mit Tempo 30 Zone so wiederhergestellt, wie diese vor dem Versuch war. Weggefallene Parkplätze werden wiederhergestellt.
- Einrichtung einer Fahrradstraße vom Freiheitsring über die Keimesstaße, Antoniter Straße und den Johann-Schmitz-Platz bis zur Franz-Hennes-Straße, sowie eine Verbesserung der Querung der Franz-Hennes-Straße für den Radverkehr.
- Freigabe der Fußgängerzone zwischen Dr. Tusch-Straße und Breite Straße für den Radverkehr mit dem Schild „Radverkehr frei“.
Begründung:
Die Anordnungsvoraussetzungen, die gemäß VwV-StVO (2021) besagen, dass eine Fahrradzone eingerichtet werden kann, wenn, eine hohe Fahrradverkehrsdichte zu erwarten ist oder das Gebiet lediglich eine untergeordnete Bedeutung für den Kfz-Verkehr hat, sehen wir nicht als gegeben an.
Eine hohe Fahrradverkehrsdichte kann auch sechs Monate nach Beginn des Versuchs nicht beobachtet werden. Von einer untergeordneten Bedeutung des Gebietes für den KFZ-Verkehr kann keine Rede sein, da neben dem Anwohnerverkehr zusätzlich Lieferverkehr und Kunden der Fußgängerzone das Gebiet befahren. Weiterhin ist zu bemängeln, dass keine Netzintegration der Fahrradzone gegeben ist.
Ebenso fehlt immer noch eine tragfähige, auf die Anwohnerschaft ausgerichtete Quartiersplanung. Lediglich ein Zentren Management mit dem Fokus auf die Fußgängerzone wurde bisher auf den Weg gebracht.
Dagegen halten wir die Einrichtung einer Fahrradstraße in Nord-Süd-Richtung für sinnvoll, da es sich um eine wichtige Verbindung für den Schülerverkehr handelt, die es ermöglicht, den Radverkehr aus der verkehrsreichen Dr. Tusch-Straße fernzuhalten.
Was die Fußgängerzone betrifft, so ist diese ab 19 Uhr für den Radverkehr freigegeben. Es ist nach Einführung dieser Regelung zu keiner Häufung von Unfällen gekommen, da die Beschilderung eine angepasste Geschwindigkeit vorsieht. Mit der Freigabe der Fußgängerzone würde eine weitere Ost-West-Achse für den Radverkehr geschaffen, welche geradlinig zur Mobilstation am Bahnhof Frechen führt.
Darüber hinaus beantragt die SPD-Fraktion die Umsetzung folgender Punkte:
Änderung des Schildes Sackgasse in „Sackgasse durchlässig für Fußgänger und Radfahrer“ an der Einfahrt zur Hasenweide beidseits der der Kreuzung Bartmannstraße.
Die Beschilderung ist fehlerhaft, am Ende der Hasenweide ist ein abgesenkter Bordstein, welcher auf Durchlässigkeit für den Radverkehr ausgelegt ist.
Änderung der Schilder Sackgasse in „Sackgasse durchlässig für Fußgänger und Radfahrer“ an der Einfahrt zur Hasenweide an der Kreuzung Keimesstraße.
Die Beschilderung ist fehlerhaft, am Ende der Hasenweide ist jeweils ein abgesenkter Bordstein, welcher auf Durchlässigkeit für den Radverkehr ausgelegt ist.
Verbreiterung des südlich gelegenen Bürgersteiges an der Einfahrt zum Parkhaus in der Alte Straße auf 2m.
Entlang der Mauer ist der Bürgersteig ca. 50 cm breit. Fußgänger müssen zwangsläufig die Fahrbahn mitbenutzten. Die Verbreiterung des Bürgersteiges schafft Platz für Fußgänger, die so entstehende Einengung reduziert die Geschwindigkeit des Verkehrs. Auch wird die Einmündung zum Parkhaus besser einsehbar.
Versetzen des Schildes 240 am Kreisel Dr. Tusch-Straße / Freiheitsring in den Freiheitsring.
Aufgrund der Beschilderung endet der Radweg vor dem Zebrastreifen, das auf dem Pflaster aufgebrachte Piktogramm, die Markierung im Kreisel und das Schild 240 widersprechen sich. Das Versetzen des Schildes in den Freiheitsring westwärts stellt klar, dass es auf dem Freiheitsring keinen benutzungspflichtigen Radweg gibt und der Kreisel nordwärts mit dem Fahrrad befahren werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Günter Eilenberger
Fraktionsvorsitzender