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Sachstandsbericht zur Einziehung von Verwarngeldern bzw. Geldbußen gemäß der ,Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Frechen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Frechen´ (Stadtordnung)“

An

Frau Bürgermeisterin

Susanne Stupp

Im Hause

Frechen, 12.01.2024/ 01

Anmeldung TOP „Sachstandsbericht zur Einziehung von Verwarngeldern bzw. Geldbußen gemäß der ,Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Frechen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Frechen´ (Stadtordnung)“

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wir bitten den vorbezeichneten Beratungspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des HPFA zu setzen.

Zur Begründung:

Im Rahmen der politischen Beschlussfassungen am 11. September 2020 sowie am 12. Dezember 2023 wurden sowohl die Tatbestände des Verwarnungs- und Bußgeldkatalogs erweitert als auch gerade die Höhen der Bußgelder teilweise deutlich erhöht. Die Bußgeldhöhen liegen durchweg im dreistelligen Euro-Bereich. Da sicherlich nicht jedermann Bargeld in dreistelliger Höhe mit sich führt, ist von Interesse wie im Falle der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten die Zahlung der Sanktion vor Ort bei den Betroffenen erfolgt.

Insbesondere ist von Interesse, ob und inwieweit die Bediensteten des Ordnungsamtes im Außendienst mit EC-Kartenlesegeräten ausgestattet sind.

Sofern dies nicht der Fall seien sollte, bitten wir um Prüfung hinsichtlich der zeitnahen und umfassenden Ausstattung des kommunalen Ordnungsdienstes mit Electronic Cash-Geräten

Die Vorteile des Einsatzes von Electronic Cash-Geräten liegen hiesigen Erachtens auf der Hand:

Schnellere Zahlungen und Minimierung des Verwaltungsaufwands:

Durch die finanzielle Abwicklung der Verwarnung vor Ort kann das Verfahren sofort abgeschlossen werden. Es entstehen in der Folge keine langwierigen Verwaltungsverfahren, ebenso keine weiteren Umstände für die Bürgerinnen und Bürger (Stichwort: „effiziente Abwicklung“).

– Schaffung von Awareness für die Stadtordnung:

Durch die unmittelbare Möglichkeit der Begleichung von Ordnungswidrigkeiten vor Ort können die Betroffenen für die zukünftige Einhaltung der Stadtordnung wohl noch besser sensibilisiert werden.

Für eine Berichterstattung bzw. Prüfung im vorgenannten Sinne danken wir Ihnen bereits jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Günter Eilenberger                               Fraktionsvorsitzender            

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