„Volksinitiativen und Volksbegehren sind in NRW künftig noch einfacher umzusetzen“, teilt der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß mit. Der Landtag habe ein entsprechendes Gesetz in seiner aktuellen Sitzung beschlossenen. Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid“ werde künftig insbesondere das Verfahren für Volksinitiativen erleichtert.
Private Initiatoren dürfen die erforderlichen Unterschriften für Volksinitiativen in Zukunft selbst sammeln. "Für die Kommunen bedeutet dies eine deutliche Entlastung, wenn das aufwändige Amtseintragungsverfahren entfällt", erläutert Fuß. Die Sammlung der für eine Volksinitiative erforderlichen Unterschriften (rd. 66.000) durch die privaten Initiatoren hat für diese wiederum den Vorteil, dass sie jetzt die Bürger unmittelbar ansprechen können, um für die Unterstützung ihrer Volksinitiative zu werben. Unterstützungswillige müssen zur Unterzeichnung der Initiative nicht mehr eigens ein von der Gemeinde bereitgestelltes Eintragungslokal aufsuchen.
Nach dem neuen Gesetz ist dem Innenministerium schon die Absicht einer Volksinitiative oder eines Volksbegehrens mitzuteilen. Das Innenministerium ist dann verpflichtet, die Initiatoren frühzeitig über das weitere Verfahren zu beraten.
"Das neue Gesetz ist ein besonderer Erfolg für eine starke und lebendige Demokratie", so Fuß. Die politischen Teilhaberechte der nordrhein-westfälischen Bürger würden gestärkt.