Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das „Gesetz zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ (Jugendfördergesetz NRW) beschlossen. Dies berichtet der SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß. „Mit dem Gesetz verpflichtet sich das Land, ab 2006 für einen Zeitraum von fünf Jahren einen jährlichen Beitrag von 96 Millionen Euro im Landesplan für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit festzuschreiben", erklärt der SPD-Politiker. Das Gesetz verpflichte auch die Kommunen, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit einen Förderplan für jeweils eine Wahlperiode festzuschreiben. Damit solle erreicht werden, dass die Kommunen das Engagement, das sie bisher in diesem Bereich gezeigt haben, beibehalten. Im Gegenzug verpflichte sich das Land, seinen finanziellen Anteil zur Förderung dieser kommunalen Aufgabe in Höhe von jährlich 96 Millionen Euro für eine Legislaturperiode gesetzlich verbindlich festzuschreiben. "Das gibt nicht nur den Jugendhilfeorganisationen Planungssicherheit für ihre Arbeit, das ist auch ein verlässliches Signal für die Kommunen", so Fuß. Genauso wie das Land sich nicht aus seiner Verantwortung zurück ziehe, sei dieses Engagement auch von den Kommunen zu erwarten. „Mit dem Gesetz wird die pädagogische Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen gestärkt“, stellt der SPD-Politiker fest. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Träger der Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendeinrichtungen vor Ort sowie die Angebote im Übergang von der Schule zum Beruf erhalten Planungssicherheit. „Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit können sich darauf verlassen, dass in den nächsten Jahren eine sichere Basis für die wichtige und unverzichtbare Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gegeben ist", bekräftigt Fuß. Weiterhin schreibe das Gesetz fest, dass die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule verbessert und ausgebaut wird und die interkulturelle Arbeit, vor allem mit Blick auf die Förderung von Migrantenkindern, ein zentrales Anliegen der pädagogischen Arbeit wird.